Die Qualifikation des Kanzleiinhabers Ulrich Sorgenfrei als Rechtsanwalt, ergänzt durch die vorgelagerte Ausbildung in der bayerischen Finanzverwaltung (Diplom-Finanzwirt (FH), seine Erfahrung aus mehrjähriger Tätigkeit in Steuerabteilungen zweier deutscher Kreditinstitute und das mehr als zwanzigjährige Praxiswissen als ehemaliger Steuerberater sowie Fachanwalt für Steuerrecht bilden die Grundlage für den hohen Spezialisierungsgrad.
Neben direkten Mandatskontakten ist die Kanzlei Ulrich Sorgenfrei Anlaufstelle von Kanzleien und Beratern, die dieses spezielle Know-how nicht vorhalten. Aber auch Unternehmensanwälte und die Kollegen des Wirtschaftsstrafrechts greifen regelmäßig auf die Kompetenzen der Kanzlei Ulrich Sorgenfrei zurück.
Hier hat sich als besonders erfolgreich die immer wichtiger gewordene materiell-steuerrechtliche Basisarbeit im Rahmen umfangreicher Verfahren als „Background Service“ herausgestellt.