ULRICH SORGENFREI

Rechtsanwalt | Diplom-Finanzwirt (FH)

Steuerliche Konfliktberatung

Die steuerliche Konfliktberatung ist durch eine zielgerichtete steuerjuristische Bearbeitung des nationalen und international beeinflussten Steuerrechts geprägt. Die Ausrichtung der Beratung erstreckt sich sowohl auf die rein steuerliche Abwehrberatung als auch auf die steuerstrafrechtliche Verteidigung, d.h.

  • Steuerstrafrecht:
    Die steuerstrafrechtliche Beratung gehört zu den Schwerpunktaufgaben der Kanzlei Ulrich Sorgenfrei. Hierzu gehören die personen- oder unternehmensbezogene Präventionsberatung (u.a. „Selbstanzeigen“) sowie die Verteidigungsberatung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft (Kooperations- oder Konfliktberatung) oder vor Gericht. Selbstverständlich erfolgt auch eine Schnittstellenberatung in Fällen, in denen steuerstrafrechtliche Aspekte in Verbindung mit weiteren Wirtschaftsstrafdelikten auftreten (z.B. in Korruptionsfällen).

  • Steuerabwehrberatung:
    Der Bereich der Steuerabwehrberatung betrifft die Unterstützung bei risikogeneigten Steuerstrukturen ebenso wie bei Betriebsprüfungen oder außergerichtlichen Rechtsschutzverfahren (Einspruch, Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden oder Vollstreckungsschutz)

  • Steuerstreitführung:
    Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so vertritt die Kanzlei ihre Mandanten auch vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

  • Abwehrberatung bei grenzüberschreitenden Amts- oder Rechtshilfeersuchen:
    Begleitung bei internationalen Auskunftsersuchen etc.

  • Haftungsfragen von Berufskollegen mit steuerlichem Hintergrund
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