Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Ulrich Sorgenfrei ist die Beratung zu allen Fragen des Kapitalmarktstrafrechts. Der Bereich der kapitalmarktstrafrechtlichen Beratung betrifft dabei sowohl den engeren Rahmen von börsenbezogenen Marktmanipulationen, Insider-Delikten als auch mittelbar kapitalmarktrelevante Delikte wie Rechnungslegungsverstöße („Bilanzmanipulation“), insbesondere im Kontext von Insolvenzstraftaten (bilanzbezogene „Bankrottdelikte“).
Die Abwehrberatung umfasst die Hilfestellung gegenüber verwaltungsrechtlichen Eingriffen (BaFin) ebenso wie die rein strafrechtliche Vertretung in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.